Aktuelles – auf der Suche nach der Verhältnismäßigkeit: Fremdenfeindliche Ausschreitungen

Circa 3 Monate nach den fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Mügeln (Sachsen) wurde am AG Oschatz ein 18-Jähriger zu 600 Euro Strafe, zu zahlen an den Kinderschutzbund, verurteilt. Er hatte einem Mob von ungefähr 50 Erwachsenen angehört, die nach einem Stadtfest 8 Inder verfolgten und beschimpften. Dabei waren 14 Menschen, darunter die 8 Inder sowie 2 Polizisten, verletzt worden.
Die Äußerungen wurden als “jugendtypische Verfehlungen” verurteilt. Hallo? Warum hat mir nicht früher, als ich noch unter 18 war, jemand gesagt, dass ich (heute im Sonderangebot!) ausländerfeindliche Parolen brüllen darf??
Nun prüft die Staatsanwaltschaft, die ein Strafmaß von 1800 Euro gefordert hatte, ob sie in Revision gehen wird. Zwei weitere Männer, 22 und 35, hatten bereits Strafen in Höhe von 2625 bzw. 1500 Euro akzeptiert, daher wurden ihre Fälle nicht vor Gericht verhandelt. Von den 50 Beteiligten sind damit jedoch noch einige übrig…

Der Kinderschutzbund braucht zweifellos Geld, und wird dieses auch sinnvoll verwenden. Doch warum gehen die Gelder nicht an eine Vereinigung, die sich um die Integration von Ausländern oder um anti-rechtsextremistische Projekte kümmert?

Ich zweifle jedoch vor allem die abschreckende Wirkung dieser Strafe an. Wer diese 600 Euro abarbeiten muss, beispielsweise in einer sozialen Einrichtung, dem tut dies meist mehr weh als eine bloße Überweisung, die innerhalb von 5 Minuten getätigt ist.
Wenn ein kleines Kind trotz eindringlicher Warnungen in einem unbeobachteten Moment mit der Hand auf die heiße Herdplatte patscht, reicht das als Abschreckung meist aus – kaum ein Kind wird ein paar Minuten später wieder zum Herd rennen.

In diesem Fall bin ich mir da nicht so sicher…
Denn: Seine Grundeinstellung verkauft man nicht für 600 Euro.

Leave a comment

Your email address will not be published. Required fields are marked *