Urheberrecht und Internet – praktische Hinweise für die Verwendung fremder Inhalte

Einige Hinweise für die Praxis im Internet zum Verwenden fremder Inhalte in eigenen Werken bzw. bei der Veröffentlichung von Inhalten in eigenem Namen (ich beschränke mich auf Texte und Bilder, sonst findet das hier kein Ende, und übrigens bedeutet dieser Post ausdrücklich nicht, dass ich mit den jetzt geltenden Regelungen voll einverstanden wäre):

Mich ärgert es immer wieder, wenn Urheberrecht, gerade im Bereich von Texten und Bildern, missachtet wird, egal ob aus Naivität oder Kalkül. Bei einer Community, in der ich länger aktiv war, hat mich das zeitweise sehr gestört, vor allem, weil es teilweise als Kavaliersdelikt oder gar Selbstverständlichkeit behandelt wird. Ich gebe mir Mühe, auch wenn ich nicht den ersten Stein werfen würde, aber ich versuche es.

Grundsätzlich ist immer davon auszugehen, dass Inhalte dem Urheberrecht unterliegen. Auch wenn sie online verfügbar sind.

Urheberrecht bedeutet: Der Urheber eines Werkes hat das Recht auf dessen Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung. Dieses Recht entsteht bereits mit der Schöpfung des Werkes. Die ausschließlich private Nutzung dieser Werke ist erlaubt. Schwierig wird es, sobald jemand Zweites und Drittes ins Spiel kommen.

Auszug aus dem Wikipedia-Beitrag zum Zitatrecht:

Das Zitatrecht basiert auf dem Grundgedanken, dass bei kulturellen Leistungen praktisch immer auf Vorgänger aufgebaut wird. Daher wird erwartet, dass der Urheber diesen relativ geringen Eingriff in sein Verwertungsrecht hinzunehmen hat.*

Dieser “geringe Eingriff” ist das so genannte Kleinzitat, d.h. Stellen eines Werks dürfen zitiert werden.

Hierfür gibt es Voraussetzungen gemäß §51 UrHG:

  1. Der Zitierzweck muss klar sein, d.h. wenn das Zitat beispielsweise eine eigene Argumentation untermauert.
  2. Das Zitat muss als solches kenntnlich gemacht werden und darf inhaltlich nicht verändert werden.
  3. Den Umfang des Zitierzwecks darf es nicht überschreiten – wenn es also überflüssig wird, das Original zu lesen, war der Umfang zu groß.

Wie lang darf ein Kleinzitat sein?

Als Faustregel gilt: Je umfangreicher das Original, umso umfangreicher darf auch ein Kleinzitat ausfallen.

Reicht das nicht, gibt es noch das Großzitat. Das greift allerdings nur bei wissenschaftlichen Arbeiten.

Als Sonderform gibt es noch ein großes Kleinzitat (oder ein kleines Großzitat). Dieses greift bei Werken, die schwerlich auszugsweise zitiert werden können, insbesondere bei Bildern. Sofern dann also der Zitierzweck erfüllt ist, kann auch ein Bild zur Illustrierung eines eigenen Textes verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für Screenshots.

Wer umfangreicher zitieren möchte als im Rahmen eines Kleinzitats möglich, sollte unbedingt um Erlaubnis bitten.

Wird bei Bildern der Zitierzweck nicht erfüllt, sollte man auf jeden Fall die schriftliche Einwilligung des Rechtinhabers einholen, wenn man diese zum Beispiel auf seiner Homepage veröffentlichen möchte und vereinbaren, wie genau die Veröffentlichung gestattet wird und ob der Autor namentlich genannt werden möchte.

Alternativ: Auf Bilder zurückgreifen, die für nichtkommerzielle Zwecke verwendet werden dürfen. Weiterführende Informationen dazu: Creative Commons.

Bei Bildern kommt zu allem Übel noch das Persönlichkeitsrecht hinzu. Grundsätzlich ist die Frage: Was ist Hauptinhalt der Fotografie? Ein Bild, das von Weitem eine Menschenmenge auf einem Volksfest zeigt, zu veröffentlichen, ist ok. Einen Mann am Schießstand zu fotografieren und das Bild zu veröffentlichen, ohne ihn zu fragen, nicht. Ist auf dem Bild ein großes Riesenrad zu sehen, und davor ein paar Touristen, die ins Bild gelaufen sind, geht ebenfalls – Hauptinhalt ist das Riesenrad, und auf einem belebten Fest ist ein menschenfreies Foto kaum realisierbar.

Also:

Fremde Bilder und Texte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers verwenden. Allein die Tatsache, dass diese Inhalte öffentlich zugänglich sind, bedeutet nicht, dass jeder sie weiterverwenden dürfte.

Falls mit der Zitateregel als Basis doch etwas wiedergegeben wird: Klar kennzeichnen, dass das nicht auf dem eigenen Mist gewachsen ist und von wem es ursprünglich stammt.

Wichtig ist immer: Niemals ein fremdes Werk als ein eigenes ausgeben.  Ich glaube, das fällt auch unter Fairness.

Am einfachsten: Nur eigene Bilder und Texte in eigenem Namen veröffentlichen und andere Leute, die tolle Sachen machen, einfach verlinken. Spart Ärger, und man muss sich nicht mit den Grauzonen zwischen Klein- und Großzitat herumärgern.

Und für alle, denen das zu kompliziert ist – einfach mit ein paar Klassikern beschäftigen. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers endet sein Urheberrechtsanspruch.

Mehr zum Thema im Monumentalwerk “Urheberrecht im Alltag”, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung und auch als PDF zu haben.

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, stellt jedoch keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG dar.

Update 20.10.2013: Nach Einführung des Leistungsschutzrechts in diesem Jahr hat sich einiges wieder geändert, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zitatrecht. Bitte verlassen Sie sich daher nicht auf diesen Beitrag, dieser bietet ausdrücklich keine Rechtssicherheit.

By L.

I walk fast.

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